CCTV Datenschutzerklärung
In dieser Datenschutzerklärung erklären wir, wie Fastned die Videoüberwachung an seinen Schnellladestationen und (falls zutreffend) Shops einsetzt, warum Aufzeichnungen gemacht werden, wie lange diese gespeichert werden und welche Rechte du in Bezug auf diese Aufzeichnungen hast.
Fastned nutzt die Videoüberwachung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften, darunter die deutsche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Ladestationen in Deutschland und für die Ladestationen in der Schweiz das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG).
Fastned
Fastned B.V. (Fastned) ist Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch die Videoüberwachung erfasst werden. Fastned hat seinen Hauptsitz am Amstelplein 44, 1096 BC Amsterdam, Niederlande, und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 54606179 registriert. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) von Fastned ist unter [email protected] erreichbar.
Zwecke der Videoüberwachung
Fastned nutzt Kameraüberwachung an ihren Schnellladestationen und (falls zutreffend) in ihren Shops, um ihr Eigentum zu schützen, die Sicherheit der Station zu gewährleisten und Störungen, Vandalismus und andere Straftaten zu verhindern oder aufzuzeichnen.
Die Kameraaufnahmen werden nicht in Echtzeit sondern lediglich anlassbezogen gesichtet, (z. B. nach einem Vorfall, einer Beschwerde oder einer Anfrage der Polizei).
Wir nutzen die Kameraaufnahmen nicht für automatisierte Entscheidungen oder Profiling (wie Gesichtserkennung).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Fastned verarbeitet personenbezogene Daten, die von Überwachungskameras zu Sicherheitszwecken aufgezeichnet werden, auf der Grundlage der folgenden Rechtsgrundlagen:
Deutschland (DSGVO)
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ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO), insbesondere die Überwachung von Eigentum, die Sicherheit von Personen und Anlagen sowie die Abschreckung und Aufzeichnung von Belästigungen, Vandalismus und anderen Straftaten; und
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Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO), soweit zutreffend.
Schweiz (nDSG)
Soweit die Kameraüberwachung in der Schweiz stattfindet, erfolgt die Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (ndSG) und unter Einhaltung der Grundsätze Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit sowie Datensicherheit.
Welche Daten sammeln wir?
Die Überwachungskameras erfassen nur das Gelände der Station und (falls zutreffend) den Shop. Die Kameras sind so installiert und konfiguriert, dass sie Bereiche außerhalb des Fastned-Geländes ausspart oder aus dem Bild heraushalten.
Die Überwachungskameras können Folgendes aufzeichnen:
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Bilder von Personen
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Kennzeichen
Es wird kein Ton aufgezeichnet.
Wie lange speichern wir die Daten?
Aufnahmen von Überwachungskameras werden maximal 30 Tage gespeichert (außer an unseren Stationen in Deutschland und der Schweiz, dort beträgt die Speicherdauer 7 Tage), es sei denn:
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ein relevanter Vorfall wird festgestellt und/oder
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die Aufnahmen werden für eine Untersuchung oder ein Gerichtsverfahren benötigt.
In solchen Fällen können die entsprechenden Aufzeichnungen bis zur Klärung der Angelegenheit gespeichert werden. Die Aufbewahrungsfristen basieren auf den Grundsätzen der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit.
An wen geben wir Daten weiter?
Der Zugriff auf Kameraaufnahmen ist auf befugtes Personal beschränkt. Aufnahmen können weitergegeben werden an:
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Datenverarbeiter, die in unserem Auftrag handeln (z. B. Hosting-Anbieter); und
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Dritte, aber nur, wenn und soweit es gesetzlich erlaubt und notwendig ist (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Versicherer, Rechts- oder Aufsichtsbehörden).
Die CCTV-Bilder werden nur innerhalb des EWR und/oder des Vereinigten Königreichs abgerufen und (falls zutreffend) gespeichert; es findet keine weitere internationale Übermittlung statt.
Deine Rechte
Je nach geltendem Recht hast Du bestimmte Rechte in Bezug auf Kameraaufnahmen, auf denen Du möglicherweise zu sehen bist, darunter:
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Einsicht: Du kannst Einsicht in Aufnahmen beantragen, auf denen Du erkennbar bist. Anträge werden sorgfältig geprüft und können eingeschränkt werden, um die Privatsphäre anderer, die Sicherheit oder gesetzliche Verpflichtungen zu schützen.
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Löschung oder Einschränkung: Du kannst die Löschung oder Einschränkung von Aufnahmen beantragen, auf denen Du zu sehen bist, sofern dies möglich ist. Entsprechende Anfragen können abgelehnt werden, wenn die Aufnahmen aus Gründen der Sicherheit, der Schutz, gesetzlicher Verpflichtungen oder der Verbrechensbekämpfung erforderlich sind.
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Widerspruch: Du hast das Recht, der Verwendung von Videoüberwachung zu widersprechen. Angesichts des Sicherheitszwecks der Videoüberwachung kann ein solcher Widerspruch abgelehnt werden. Wenn du nicht gefilmt werden möchtest, kannst du die überwachten Bereiche meiden.
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Beschwerde: Du kannst eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in dem Land einreichen, in dem die Videoüberwachung stattfindet. In Deutschland ist dies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), in der Schweiz die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
Um Deine Rechte auszuüben, kannst du dich an [email protected] wenden.
Wenn Du Einsicht in die Kameraaufnahmen nehmen möchtest, kannst Du dich an [email protected] wenden.
Anfragen werden gemäß den geltenden Gesetzen bearbeitet.
Kontakt
Wenn Du Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zur Verwendung der Kameraüberwachung hast, wende Dich bitte an: [email protected].